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Auktionsbedingungen

I. Auktionator

 

Aukční dům Zezula s.r.o., ICO: 01399969, versteigert die Steigerungsobjekte im Namen und für Rechnung des Einlieferers. Diese freiwillige öffentliche Versteigerung findet im Auktionshaus Zezula, Hlinky 142c, Brno statt.

 

II. Steigerungsobjekte

 

Die Steigerungsobjekte sind mit Ausrufpreisen, Beschreibungen und Nummern bezeichnet, wodurch ihre Reihenfolge in der Auktion festgelegt ist. Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Auktion im Auktionshaus Zezula besichtigt werden. Am Auktionstag ist die Besichtigung nicht mehr möglich.

Die Katalogangaben erfolgen nach sorgfältiger wissenschaftlicher Prüfung und beinhalten Informationen, die zur Zeit der Katalogisierung zur Verfügung standen. Die Informationen können im Internetkatalog aktualisiert werden. Das Auktionshaus Zezula behält sich das Recht vor, die Informationen über Steigerungsgegenstände, die im gedruckten Katalog enthalten sind, zu korrigieren. Korrigierte Informationen werden während der Vorbesichtigung im Auktionshaus Zezula sichtbar ausgehängt und die Besucher werden auf sie noch unmittelbar vor der Auktion mündlich aufmerksam gemacht.

Die Gegenstände, die im Katalog mit (*) bezeichnet sind stehen unter dem staatlichen Kulturdenkmalschutz im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Nr. 20/1987 und seiner Novellierungen Nr. 242/1992, Nr.361/1999, Nr.61/2001, Nr.122/2000, Nr.132/2000, N.146/2000 und N.320/2002.

 

III. Verlauf der Auktion

 

Vor Beginn der Auktion füllt der Bieter das Indentifizierungsformular ein und erhält eine persönliche Bieter-Nummer. Dieses ist mit keinen Gebühren verbunden.

Im Laufe der Auktion sagt der Auktionator immer die Nummer und eine kurze Charakteristik des jeweiligen Objekts. Die Versteigerung beginnt mit einem vom Auktionator festgesetzten Anfangspreis (Ausrufpreis). Nach dem Ausruf können die Besitzer der Bieter-Nummern bieten und so den Anfangspreis (bzw. das vorherige Gebot) erhöhen. Der Zuschlag erfolgt an denjenigen Bieter, dessen Gebot nach dreimaligem Aufruf durch niemanden mehr erhöht worden ist.

 

Zuschlag (CZK) Auktionspreis (CZK)
100 < 2 000
200 > 2 000 < 4 000
500 > 4 000 < 10 000
1 000 > 10 000 < 30 000
2 000 > 30 000 < 60 000
5 000 > 60 000 < 100 000
10 000 > 100 000 < 500 000
50 000 > 500 000

Der Versteigerer ist berechtigt über die Reihenfolge der Zuschläge zu entscheiden. Dabei werden die Bieter im Saal bevorzugt. Bei gleichen schriftlichen Geboten bestimmt die Reihenfolge der Auktionator.

 

IV. Pflichten des Käufers

 

Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist spätestens innerhalb von 10 Tagen nach der Auktion zahlbar. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 22 % erhoben. Die Mehrwertsteuer ist darin schon enthalten.

Jeder Kaufinteressierte hat die Möglichkeit die Gegenstände im Voraus zu besichtigen, bzw. von einem unabhängigen Experten prüfen lassen. Nach der Versteigerung kann der Käufer gegen das Auktionshaus keine Einwendungen oder Ansprüche wegen Qualität, Zustand oder Preis erheben. Jeder Versteigerer hat die Pflicht, sich mit den Auktionsbedingungen vertraut zu machen. Durch die Teilnahme an der Auktion unterzieht sich der Bieter den Auktionsbedingungen des Aukční dům Zezula s. r. o.

 

V. Mitbieten in Abwesenheit

 

Falls der Bieter am Tage der Auktion nicht persönlich an der Auktion teilnehmen kann, bestehen folgende Möglichkeiten:

Für die Objekte mit Schätzpreisen unter 1000 CZK kann nicht telefonisch mitgeboten werden. Aukční dům Zezula s.r.o. trägt keine Verantwortung für die Verbindungsfehler.

Vollmachtsformulare und die Formulare zum telefonischen Mitbieten sind auf unseren Webseiten (/de/page/show/vollmacht) im PDF Format zu herunterladen oder können an Ihre Adresse per Post geschickt werden.

Schriftliche Steigerungsangebote werden bis zum Ende der Ausstellung entgegengenommen, später ohne Garantie. Die Bieter, die an der Auktion nicht anwesend sein konnten, werden über das Auktionsergebnis schriftlich informiert. Komplette Ergebnisliste wird auf unseren Webseiten am ersten Werktag nach der Auktion veröffentlicht.

 

VI. Zahlung

 

Die ersteigerten Objekte können innerhalb der festgesetzten Frist bar oder Zahlungskarte oder durch Banküberweisung bezahlt werden. Alle mit Bezahlung verbundene Gebühre übernimmt der Käufer.

 

VII. Abholung, Zusendung und Lagerung der Ware

 

Die von Ihnen ersteigerten Objekte können noch während der Auktion oder an den folgenden fünf Werktagen im Auktionshaus Zezula abgeholt werden (10.00-17.00 CET). Individuelle Abholung ist möglich nach telefonischer Vereinbarung (+420) 543 215 704.

Der Käufer ist berechtigt, die Ware erst nach vollständiger Bezahlung des vollen Betrages abzuholen.

Das Auktionshaus kann auf Antrag des Kunden die ersteigerte und bezahlte Ware an die vereinbarte Adresse senden (Transportkosten trägt der Käufer). Falls die Ausstellung der Ausfuhrgenehmigung, laut Gesetz Nr. 71/1994 über den Verkauf und die Ausfuhr von Kulturgütern in der geänderten Fassung, notwendig ist, ist der Kunde verpflichtet, die damit verbundenen Kosten (Verwaltungsgebühren) zu bezahlen.

Das Auktionshaus behält sich das Recht vor, eine Lagergebühr von 1 EUR pro Tag für jeden Artikel zu berechnen, der innerhalb von 30 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt der Ausstellung des Auktions-Protokolls nicht abgeholt wurde.

Letzte Änderung: 14-03-2024 10:53:53